Die AGB's des SCC Taunusstein


Bedingungen zur Teilnahme an Vereinsausfahrten des Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V.


 

 

  1. Allen Vereinsausfahrten des Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V. (SSCT) liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge (AGB) in aktueller Ausfertigung zu Grunde. Mit der Anmeldung zu einer vom SSCT organisierten Vereinsausfahrt erkennt der Anmelder die AGB und die Bedingungen des SSCT an. Die AGB können auf der Geschäftsstelle des SSCT eingesehen werden.
  2. Im Falle von Insolvenzen kommerzieller Reiseveranstalter wurde eine gesetzliche Regelung (gem. § 651 r BGB) getroffen, namentlich die Pflicht zum Abschluss einer Reise-Insolvenz-Versicherung.  Kunden soll hierdurch ein wirkungsvoller Schutz vor Insolvenzen von Reiseveranstaltern geboten werden.
    Der SSCT sorgt für eine Insolvenzreiseversicherung.
  3. Bei einem vom SSCT nicht zu vertretenen Rücktritt von einer Reise, wird nach Ablauf der Meldefrist abweichend von den AGB, eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 10,– € erhoben.
    Ist eine Belegung des gebuchten und reservierten Platzes durch Nachmeldungen nicht möglich, so sind dem SSCT alle dadurch entstandenen Kosten von dem zurückgetretenen Anmelder zu ersetzen.
  4. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird daher dringend empfohlen.
    Eine vom SSCT angebotene Reise kann aufgrund zu geringer Beteiligung oder bei unzureichender Schneelage abgesagt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen des Anmelders werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  5. Für Reisegepäck, einschließlich mitgeführter Wintersportgeräte (wie z.B. Skier oder Snowboards) übernimmt der SSCT keine Haftung.
    Die Teilnahme an angebotenen Veranstaltungen des SSCT erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Mitglieder des SSCT besteht innerhalb Deutschlands eine Sportunfall- und Haftpflichtversicherung über den Landessportbund Hessen.
    Zur Absicherung möglicher weiterer Risiken empfiehlt der SSCT den Abschluss einer privaten Reise- und Unfallversicherung sowie gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung.
    Der Abschluss einer kombinierten Skisportversicherung beim Deutschen Skiverband/FDS, welche zugleich auch eine Skibruch- und Diebstahlversicherung beinhaltet, scheint für diese Fälle besonders geeignet.
  6. Alle Reisebeschreibungen des SSCT werden nach bestem Wissen und Gewissen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem können sich Druck- oder Rechenfehler einschleichen. Hierfür übernimmt der SSCT keine Haftung.
  7. Fotos die auf Ausfahrten und Veranstaltungen des SSCT entstehen, dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken der Außendarstellung des Vereins genutzt werden. Das bedeutet, Fotos können auf der Homepage, in vereinseigenen Druckerzeugnissen wie Flyern, Plakaten oder Vereinszeitungen sowie auf Vereinsseiten sozialer Medien sowie zu internen Zwecken zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
  8. Datenverarbeitung:
    Zur Durchführung der Ausfahrten und für die Zwecke des Vereins werden folgende Daten erhoben: Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummern, Geburtsdatum und Bankverbindung.
    Zugriff auf diese Daten haben nur der Vereinsvorstand, die Vereinsgeschäftsstelle, sowie weitere Funktionsträger, sofern sie diese zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen (z.B. Kassierer und Fahrtenleiter).
    Die Daten können für Spendenaufrufe und Eigenwerbung des Vereins verwendet werden, die Nutzung für Werbung Dritter (z.B. Sponsoren) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    Namen und Anschrift werden in Einzelfällen an den Dachverband (Landessportbund Hessen bzw. HSV Hessischer Skiverband e.V.) übermittelt. Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu auch der Datenschutzerklärung des SSCT.
  9. Reklamationen und Mängel sind schriftlich zu richten an:
    Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V.
    Am Waldrand 5
    65232 Taunusstein
  10. Diese vorstehenden Bedingungen erhalten mit Wirkung vom 13.12.2018 ihre Gültigkeit

 

Gerichtsstand ist Bad Schwalbach.

Für den Vorstand des Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V.,

 

Taunusstein, den 13.12.2018

 

gez. Klaus-Edgar Roth                                             gez. Christiane Goetz
(1.
Vorsitzender)                                                     (2. Vorsitzende)

 



Kontakt

Geschäftsstelle:

Tel.  061 28 / 2  33 88

Geschaeftsstelle@ssc-taunusstein.de

 

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