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Allen
Vereinsausfahrten des Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V. (SSCT) liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge (AGB) in aktueller Ausfertigung zu Grunde. Mit der Anmeldung
zu einer vom SSCT organisierten Vereinsausfahrt erkennt der Anmelder die AGB und die Bedingungen des SSCT an. Die AGB können auf der Geschäftsstelle des SSCT eingesehen werden.
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Im Falle von
Insolvenzen kommerzieller Reiseveranstalter wurde eine gesetzliche Regelung (gem. § 651 r BGB) getroffen, namentlich die Pflicht zum Abschluss einer Reise-Insolvenz-Versicherung. Kunden
soll hierdurch ein wirkungsvoller Schutz vor Insolvenzen von Reiseveranstaltern geboten werden.
Der SSCT sorgt für eine Insolvenzreiseversicherung.
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Bei einem vom
SSCT nicht zu vertretenen Rücktritt von einer Reise, wird nach Ablauf der Meldefrist abweichend von den AGB, eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 10,– € erhoben.
Ist eine Belegung des gebuchten und reservierten Platzes durch Nachmeldungen nicht möglich, so sind dem SSCT alle dadurch entstandenen Kosten von dem zurückgetretenen Anmelder zu
ersetzen.
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Der Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung wird daher dringend empfohlen.
Eine vom SSCT angebotene Reise kann aufgrund zu geringer Beteiligung oder bei unzureichender Schneelage abgesagt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen des Anmelders werden
umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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Für
Reisegepäck, einschließlich mitgeführter Wintersportgeräte (wie z.B. Skier oder Snowboards) übernimmt der SSCT keine Haftung.
Die Teilnahme an angebotenen Veranstaltungen des SSCT erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Mitglieder des SSCT besteht innerhalb Deutschlands eine Sportunfall- und
Haftpflichtversicherung über den Landessportbund Hessen.
Zur Absicherung möglicher weiterer Risiken empfiehlt der SSCT den Abschluss einer privaten Reise- und Unfallversicherung sowie gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung.
Der Abschluss einer kombinierten Skisportversicherung beim Deutschen Skiverband/FDS, welche zugleich auch eine Skibruch- und Diebstahlversicherung beinhaltet, scheint für diese Fälle
besonders geeignet.
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Alle
Reisebeschreibungen des SSCT werden nach bestem Wissen und Gewissen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem können sich Druck- oder Rechenfehler einschleichen. Hierfür übernimmt der
SSCT keine Haftung.
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Fotos die auf Ausfahrten und Veranstaltungen des SSCT entstehen, dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken der Außendarstellung des Vereins genutzt werden. Das bedeutet, Fotos können auf der
Homepage, in vereinseigenen Druckerzeugnissen wie Flyern, Plakaten oder Vereinszeitungen sowie auf Vereinsseiten sozialer Medien sowie zu internen Zwecken zeitlich unbegrenzt genutzt
werden.
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Datenverarbeitung:
Zur
Durchführung der Ausfahrten und für die Zwecke des Vereins werden folgende Daten erhoben: Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummern, Geburtsdatum und
Bankverbindung.
Zugriff
auf diese Daten haben nur der Vereinsvorstand, die Vereinsgeschäftsstelle, sowie weitere Funktionsträger, sofern sie diese zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen (z.B. Kassierer und
Fahrtenleiter).
Die
Daten können für Spendenaufrufe und Eigenwerbung des Vereins verwendet werden, die Nutzung für Werbung Dritter (z.B. Sponsoren) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Namen
und Anschrift werden in Einzelfällen an den Dachverband (Landessportbund Hessen bzw. HSV Hessischer Skiverband e.V.) übermittelt.
Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu auch der Datenschutzerklärung des SSCT.
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Reklamationen
und Mängel sind schriftlich zu richten an:
Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V.
Am Waldrand 5
65232 Taunusstein
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Diese vorstehenden
Bedingungen erhalten mit Wirkung vom 13.12.2018 ihre Gültigkeit
Gerichtsstand ist Bad Schwalbach.
Für den Vorstand
des Ski- und Snowboardclub Taunusstein e.V.,
Taunusstein, den 13.12.2018
gez. Klaus-Edgar Roth
gez. Christiane Goetz
(1.
Vorsitzender)
(2. Vorsitzende)